Die Demokratie in der Rechtsphilosophie

In der Rechtsphilosophie wird Demokratie von Aristoteles als eine Herrschaftsform betrachtet, in der sich alle Bürger gemäß ihrer privaten, meist ökonomischen Interessen, an der politischen Willensbildung beteiligen. Dieses Verständnis steht in Kontrast zu Rousseaus Konzept der ‘Volonté de tous’ (Wille aller), das die Gesamtheit der individuellen Willensäußerungen der Bürger umfasst. Für Aristoteles, dessen Ansichten von Platon beeinflusst sind und die politische Theorie bis heute prägen, hat der Begriff “Demokratie” eine negative Konnotation. Er kritisiert, dass in einer Demokratie das wesentliche Element der öffentlichen Verantwortung und der Tugend der Solidarität vernachlässigt wird. In dieser Sichtweise wird der Fokus zu sehr auf individuelle Interessen und zu wenig auf das Gemeinwohl und gemeinschaftliche Verantwortung gelegt.

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