Was verstehet man unter “Delikt“?
Der Begriff “Delikt” bezieht sich auf eine Handlung oder ein Verhalten, das vom Gesetzgeber als strafbar eingestuft wird und entweder gerichtlich oder durch Verwaltungsbehörden geahndet werden kann. Beispiele für Delikte sind etwa Diebstahl, Raub, Betrug, Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr oder die Ausübung eines Gewerbes ohne die erforderliche Genehmigung. In der Rechtsterminologie kann man statt zu sagen, “Anton hat ein Delikt begangen”, auch beispielsweise formulieren, “Anton hat einen Straftatbestand verwirklicht”, was bedeutet, dass Antons Handlungen die Kriterien einer gesetzlich definierten Straftat erfüllen.