deklarativ, deklarative Wirkung

Der Begriff “deklarativ” bezieht sich im rechtlichen Kontext auf Akte, die eine bestehende Rechtslage lediglich feststellen oder bestätigen, ohne sie unmittelbar zu verändern. Ein deklarativer Akt hat somit keine rechtsschaffende Wirkung, sondern dient der Klarstellung oder Bekräftigung des bereits bestehenden Rechtszustandes. Ein typisches Beispiel dafür ist ein Feststellungsbescheid, der den Status quo rechtlich bestätigt. Das Gegenteil eines deklarativen Aktes ist ein “konstitutiver” Akt, der eine neue Rechtslage schafft oder eine bestehende verändert. Deklarative Akte sind in verschiedenen Rechtsbereichen relevant, da sie zur rechtlichen Klarheit und Sicherheit beitragen, indem sie die geltende Rechtslage offiziell anerkennen.

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