dauerhafter Datenträger (P2B-VO)

Was ist ein dauerhafter Datenträger nach der P2B-VO?

Dieser Begriff wird in der P2B-VO gem Artikel 2 Z 13 wie folgt definiert. Ein „dauerhafter Datenträger“ ist jedes Medium, das es gewerblichen Nutzern gestattet, an sie persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass sie sie in der Folge für eine den Zwecken der Informationen angemessene Dauer abrufen und einsehen können, und das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht.

dauerhafter-Datentraeger-p2b-vo definition