Dateisystem

Dateisystem“ bezeichnet jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird (Art 4 Z 6 DSGVO).

Dateisystem-DSGVO-DEFINITION