Das Darlehen

Was versteht unter einem Darlehen im rechtlichen Sinn?

Das Darlehen ist in Österreich in § 983 ABGB geregelt. Das Darlehen ist ein Vertrag, mit dem man jemandem verbrauchbare Sachen überträgt unter der Voraussetzung, dass nach Ablauf einer Bestimmten Zeit die Sachen in gleicher Gattung und Güte zurückgegeben werden.

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