Culpa in contrahendo (CiC)

“Culpa in contrahendo” (CiC) bezeichnet das Verschulden beim Vertragsabschluss. Dieser Rechtsgrundsatz besagt, dass bereits in der Phase der Vertragsverhandlungen bzw mit der Aufnahme eines rechtsgeschäftlichen Kontakts bestimmte Pflichten zwischen den potenziellen Vertragsparteien bestehen. Zu diesen Pflichten gehören insbesondere die Sorgfaltspflicht und die Aufklärungspflicht. Wenn eine Partei diese Pflichten schuldhaft verletzt, also fahrlässig oder vorsätzlich handelt, kann dies zu einer Schadenersatzpflicht führen.

Beispiele für culpa in contrahendo sind:

  • Aufklärungspflicht des Arztes: Ärzte sind verpflichtet, Patienten über die Risiken einer medizinischen Behandlung aufzuklären. Unterlässt ein Arzt diese Aufklärung, kann dies zu einer Haftung für eventuell eintretende Schäden führen.
  • Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts: Ein Rechtsanwalt muss seinen Mandanten über die zu erwartenden Honorarkosten aufklären. Versäumt er dies, könnte er für die daraus resultierenden finanziellen Schäden haftbar gemacht werden.

Die Regelung der culpa in contrahendo soll sicherstellen, dass alle Parteien fair und informiert in Vertragsverhandlungen eintreten können und schützt sie vor unerwarteten Nachteilen durch mangelnde Information oder Sorglosigkeit der anderen Verhandlungspartei.

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