Was ist die condictio causa finita?

Definition: Die condictio causa finita ist in § 1435 ABGB geregelt. Es handelt sich hierbei um die Leistungskondiktion gem § 1435 ABGB. Dabei handelt es sich um den Fall, dass einer Leistung nachträglich ihre Rechtfertigung entzogen wird. Hauptanwendungsfall dieser Leistungskondiktion ist wenn ein Vertrag aufgrund von Leistungsstörungen aufgelöst wird, also z.B. durch Rücktritt oder Wandlung.

Anders als bei der condictio causa finita ist es wenn ein Vertrag wegen einem Willensmangel nachträglich beseitigt wird. In diesem Fall kommt § 877 ABGB zur Anwendung.