Das Außerstreitverfahren
Was ist das Außerstreitverfahren?
Die Definition für den das Außerstreitverfahren lautet wie folgt: Bei dieser Verfahrensart handelt es sich um eine besondere Verfahrensart, in der insbesondere erb- und familienrechtliche Ansprüche von Privatpersonen behandelt werden, wie beispielsweise Verlassenschaftsverfahren, Unterhaltsverfahren, einvernehmliche Scheidungen, Adoptionen u.ä.