Das Außerstreitverfahren

Was ist das Außerstreitverfahren?

Die Definition für den das Außerstreitverfahren lautet wie folgt: Bei dieser Verfahrensart handelt es sich um eine besondere Verfahrensart, in der insbesondere erb- und familienrechtliche Ansprüche von Privatpersonen behandelt werden, wie beispielsweise Verlassenschaftsverfahren, Unterhaltsverfahren, einvernehmliche Scheidungen, Adoptionen u.ä.

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