Was sind Aszendenten im zivilrechtlichen Zusammenhang?
Unter Aszendenten versteht man die Vorfahren eines Verstorbenen in gerader Linie. Dazu zählen Eltern, Großeltern, Urgroßeltern.
Diese bilden die Stammhäupter der zweiten, dritten und vierten Parentel im Parentelenysystem, Aszendenten selbst gelangen nur zur Erbschaft wenn es keine erbberechtigten übrigen Deszendenten gibt. Weiters sind Aszendenten auch nicht pflichtteilsberechtigt.