Asyl

Der Ursprung des Wortes ist Asylia (aus dem griechischen) und beudeutet Unverletzlichkeit; asylaios heißt “Zuflucht gewährend”. Personen, die aufgrund von politischen Gründen oder anderen Faktoren wie Religion, Nationalität oder ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe in ihrem Ursprungsland verfolgt werden, haben die Möglichkeit, in einem anderen Land um Asyl zu ersuchen. Das bedeutet, sie beantragen internationalen Schutz und Aufnahme in diesem Staat.

Während des Verfahrens zur Anerkennung ihres Asylantrags werden diese Individuen als Asylsuchende bezeichnet. Sollte ihnen nach Abschluss des Verfahrens Asyl gewährt werden, erhalten sie den Status als Asylberechtigte. Dies entspricht dem Status eines Flüchtlings gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention. Der Prozess und die Bezeichnungen sind ein zentraler Bestandteil des internationalen und nationalen Asylrechts und spielen eine wichtige Rolle im Schutz von Personen, die vor Verfolgung fliehen.

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