Was ist die Arzhaftung?

Medizinische Heilbehandlungen können grundsätzlich den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen und somit zur Haftung führen. Das ist nicht nur dann so, wenn die Behandlung nicht lege artis durchgeführt wird (Kunstfehler), sondern auch dann, wenn die Behandlung nicht durch eine mangelfreie Einwilligung des Patienten oder durch einen Notfall gedeckt ist. Die Rede ist dann auch von Aufklärungsfehlern.