Die Anmerkung im Grundbuch

Wie funktioniert das mit der Anmerkung?

Die Anmerkung dient dazu, im Grundbuch Verhältnisse und Tatsachen ersichtlich zu machen. Es gibt 2 Arten von Anmerkungen: 1. jene mit persönlichen Tatsachen, Verhältnissen und Fähigkeiten. Das sind die Anmerkungen der Insolvenz, des Sachwalters, der Änderung der Firma u.a. (§ 20 lit a GBG). 2. gibt es die Anmerkungen, die Rechtswirkungen erzeugen, insbesondere rangwahrende Rechte, das sind etwa die Rangordnung der beabsichtigten Veräußerung, die Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung etc (§ 20 lit b GBG). Die beiden Anmerkungsarten müssen stets durch ein Gesetz normiert sein.

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