Die Alternativermächtigung

Was versteht man unter eine Alternativermächtigung?

Die Alternativermächtigung, man sagt auch facultas alternativa oder Lösungsbefugnis, ist ein vertraglich vereinbartes Recht eines Schuldners, statt der abgemachten Leistung eine andere Leistung schuldbefreiend zu erbringen. Der Gläubiger muss das dann annehmen und kann es sich nicht aussuchen. Das Reugeld kann ein Beispiel dafür sein.

alternativermaechtigung-definition