Die Aktivlegitimation

Was versteht man unter der Aktivlegitimation?

Die Aktivlegitimation ist die materielle Berechtigung Klage zu erheben. Das Gegenteil davon ist die Passivlegitimation, also die Fähigkeit Beklagter zu sein. Die Aktivlegitimation steht natürlichen und (quasi-) juristischen Personen zu.

Aktivlegitimiert ist mal also wenn man zur Klagserhebung berechtigt ist, man sagt dazu auch “Klagslegitimation”.

aktivlegitimation-definition