Akkreditiv

Definition: Was bedeutet “Akkreditiv“?

Unter Akkreditiv versteht man dien Anweisung an eine Person, das ist der Angewiesene, einen Geldbetrag an einen Dritten zu leisten, unter der Voraussetzung, dass der Dritte, also der Empfänger, nachweist, dass er seine eigene Leistung erbracht hat.

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