Die Adäquanztheorie

Was ist die Adäquanztheorie?

Die Adäquanztheorie findet sich insbesondere im Strafrecht bzw. im Schadenersatzrecht. Die Theorie dient der Zurechnung eines Schadensereignisses zu einer bestimmten Person.

Adäquat sind nur jene Handlungen, die für einen eingetretenen Schaden als ursächlich anzusehen sind und einen solchen Schaden üblicherweise herbeiführen können. Ganz untypische, ungewöhnliche oder unwahrscheinliche Fälle scheiden also aus.

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