Die Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung ist die Prüfung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften. Sie wird durch einen Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Mit ihr erlangt man dann den Bestätigungsvermerk. Die Regelung findet sich in den §§ 268 ff UGB. Achtung: kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind nach § 221 Abs 1 UGB ausgenommen.

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