Die Abschiebung
Die Abschiebung ist ein Verwaltungsakt, durch den Personen, die nicht berechtigt sind, sich in Österreich aufzuhalten, zur erzwungenen Ausreise gebracht werden. Dieser Schritt wird üblicherweise dann unternommen, wenn die betroffene Person nicht freiwillig oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist das Land verlässt.
Zu den häufigsten Gründen für eine Abschiebung gehören die rechtskräftige Ablehnung eines Asylantrags oder das Bestehen eines Aufenthaltsverbots in Österreich. In manchen Fällen, insbesondere wenn ein Risiko besteht, dass sich die betroffene Person der Abschiebung entzieht, kann die Behörde Schubhaft anordnen. Diese Haft dient dazu, die Ausreise zu sichern und sicherzustellen, dass die Abschiebung effektiv durchgeführt werden kann.
Die Abschiebung und die damit verbundenen Maßnahmen wie die Schubhaft sind von strengen rechtlichen Rahmenbedingungen umgeben und müssen die Rechte der betroffenen Personen berücksichtigen. Sie sind Teil des Migrations- und Asylrechts und werden in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Gesetzen und Konventionen durchgeführt.