Die Abnahmepflicht
Die Abnahmepflicht ist ein Begriff, der sich auf die Verpflichtung des Gläubigers bezieht, eine vom Schuldner ordnungsgemäß angebotene Leistung anzunehmen. Generell ist der Gläubiger nicht verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Allerdings kann er in Verzug geraten, wenn er die gehörig also korrekt angebotene Leistung des Schuldners nicht annimmt. In bestimmten Fällen kann es durch vertragliche Vereinbarungen zu einer ausdrücklichen Abnahmepflicht des Gläubigers kommen. In solchen Situationen nimmt der Gläubiger die Rolle eines Schuldners an, und es gelten dann die rechtlichen Bestimmungen über den Schuldnerverzug. Dies bedeutet, dass der Gläubiger, der in seiner Funktion als Schuldner der Abnahmepflicht nicht nachkommt, den rechtlichen Konsequenzen wie bei einem normalen Schuldnerverzug gegenübersteht.