Abfallwirtschaftsgesetz
Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) befasst sich umfassend mit der Vermeidung, Beseitigung, Verwertung und Handhabung von Abfällen, sowohl gefährlicher als auch ungefährlicher Natur. Im Kern verfolgt das Gesetz Ziele und Grundsätze, die auf den Prinzipien der Vorsorge und Nachhaltigkeit basieren. Es zielt darauf ab, schädliche Einflüsse auf Mensch, Tier, Pflanze und deren Lebensumfeld zu minimieren. Dabei legt es besonderen Wert darauf, die Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen so gering wie möglich zu halten und Ressourcen wie Rohstoffe, Wasser, Energie, Landschaft, Flächen und Deponievolumen zu schonen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass bei der stofflichen Verwertung von Abfällen das Gefährdungspotenzial der gewonnenen Stoffe nicht höher sein sollte als das von vergleichbaren Primärrohstoffen oder daraus hergestellten Produkten. Zudem soll sichergestellt werden, dass die verbleibenden Abfälle bei der Ablagerung keine Gefährdung für zukünftige Generationen darstellen. Diese gesetzlichen Regelungen tragen wesentlich zur Förderung einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Abfallwirtschaft bei.
Hier geht es zum aktuellen Gesetzestext des AWG 2002.