3-Richter-Senat

Der “3-Richter-Senat” ist eine wesentliche Formation in der österreichischen Gerichtsstruktur. Er setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Richtern. Diese Art von Senat findet primär in höheren Gerichtsebenen Anwendung, beispielsweise beim Obersten Gerichtshof oder dem Verwaltungsgerichtshof. Solche Senate sind für die Beurteilung komplexer Rechtsfragen zuständig, wobei die Dreizahl der Richter eine ausgewogene und fundierte Entscheidungsfindung sicherstellt.

3-richter-senat-definition