Darf man das? Darf man einen Bürgermeister oder jemanden in einer Regierungsposition zum Essen einladen?

Sie laden einen Bürgermeister zu einem Essen ein. Das Essen hat einen Wert von bspw. € 53,72. Ist das strafrechtlich überhaupt erlaubt?

Wie so oft, kommt es drauf an. Von Haus aus ist das Zum-Essen-Einladen eines Bürgermeisters, Regierungsmitglieds oder Politikers nicht verboten. Strafbar wird das ganze erst wenn man damit einen bestimmten Zweck verfolgt. Was wollen Sie damit erreichen? Soll sich Ihr Gast dann verpflichtet fühlen und dafür irgendein Amtsgeschäft entgegen seiner Pflicht durchführen oder unterlassen? Dann handelt es sich um klassische Bestechung im Sinne des § 307 StGB.

So ein Vorgehen kann unter bestimmten Umständen auch die ebenfalls strafbare Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt darstellen (§§ 12302 StGB).

In Verbindung mit pflichtgemäßen Amtshandlungen darf man hingegen bloß keine "ungebührlichen Vorteile" gewähren. Der Tatbestand der Vorteilszuwendung nach § 307a StGB ist nur dann verwirklicht, wenn ein solches Mittagessen über € 100,00 kosten würde.