Darf man nun barfuß fahren oder nicht?

Im Sommer fährt man gern mal barfuß oder in Flipflops im Auto von A nach B. Aber darf man das eigentlich? Darf man ohne “festes Schuhwerk” Autofahren? Die Frage stellt sich nicht nur im Sommer, sondern auch im Winter. Darf man da z.B. mal schnell mit Snowboardschuhen oder Ski-Schuhen Autofahren? Dass das der Hausverstand schon mal kritisch sehen sollte ist klar. Aber wie sieht das rechtlich in Österreich aus?

Per se sagt die StVO nicht konkret etwas gegen das barfüßige Autofahren. Die StVO hat auch nichts gegen das Fahren mit High-heels oder Skischuhen. Es ist also grundsätzlich nicht verboten! ABER… in § 58 StVO wird auf Lenker von Fahrzeugen eingegangen. Dort heißt es, ein Fahrzeug darf nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die geltenden Vorschriften zu befolgen vermag.

Anders gesagt, nicht nur Alkohol, Drogen, Müdigkeit und Co sind ein Problem, sondern auch die Beeinträchtigung der körperlichen Verfassung im Sinne äußerer “Handicaps” wie klobige Skischuhe, bei denen man die Kraft der Bremsung z.B. nicht dosieren kann oder eben aber auch das Fehlen von Schuhen, das eine Vollbremsung nicht vollkommen ermöglichen könnte. Trägt man Schlapfen könnten diese sich am Bremspedal hängen bleiben.

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Fahren mit nicht geeignetem Schuhwerk kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

 

Was wenn es zu einem Unfall kommt?

Wenn es zu einem Unfall kommt wegen ungeeignetem Schuhwerk, dann wird ein wohl zumindest ein Mitverschulden angelastet. Etwaige Kaskoversicherungen könnte wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung nicht erbringen. Es könnte neben zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen auch zu einer strafrechtlich Haftung führen.