Das Bürgen für eine fremde Verbindlichkeit

Bürgen für eine fremde Schuld bedeutet, dass man unter Umständen die Schuld einer anderen Person bezahlen muss. Sollte es dazu kommen und sie bezahlen tatsächlich die Schuld einer anderen Person als Bürge, so heißt das noch lange nicht, dass Sie auf dieser Ausgabe sitzen bleiben müssen. Sie haben nämlich in aller Regel einen Ersatzanspruch gegen den Hauptschuldner. Vorausgesetzt ist natürlich, dass beim Hauptschuldner auch etwas zu holen ist, denn wenn dieser über kein Vermögen verfügt, dann wird man wohl auch mit einem Ersatzanspruch nicht weit kommen.

Wann haftet ein Bürge?

In der Regel haftet ein Bürge nur dann, wenn der Hauptschuldner seine Schuld nicht erfüllt. Wenn man sich jedoch als sog. “Bürge und Zahler” verpflichtet hat, dann steht es dem Gläubiger der Forderung frei, sowohl auf den Hauptschuldner als auch alternativ auf den Bürgen und Zahler oder auf beide gemeinsam zurückzugreifen.

Was sollte man vor Unterzeichnung eines Bürgschaftsvertrags wissen?

Einen Bürgschaftsvertrag sollte man vor einer Unterschrift jedenfalls gut durchlesen. Man sollte genau feststellen, welche Art der Bürgschaft gewählt wird und vor allem, ob zur Bürgschaftssumme Spesen und/oder Zinsen dazukommen.

Die Bürgschaftsübernahme ist nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich ist.

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