Die Abgabestelle
Was ist die Abgabestelle im Sinne des ZustG?
§ 2 Z 4 ZustG definiert die Abgabestelle als jenen Ort, an dem ein Schriftstück dem Empfänger zugestellt werden darf.
„Abgabestelle“: die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder auch der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort, oder ein vom Empfänger der Behörde für die Zustellung in einem laufenden Verfahren angegebener Ort.